Prüfung

Wirtschaftsprüfung = objektives Urteil einer externen Prüfung des Vermögens, der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens

 

Die Wirtschaftsprüfung stellt die formale und sachliche Ordnungsmäßigkeit / Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens / der Unternehmensgeschäftsführung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eines Gesellschaftsvertrages bzw. Satzung dar.

 

  • Gesetzliche und freiwillige
  • Abschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung von Reporting Packages
  • Reporting und Konzernberichterstattung
  • Prüferische Durchsicht von Abschlüssen
  • IFRS Umstellungen

 

 

Sonderprüfungen und besondere Prüfunge

 

  • Gründungs- und Nachgründungsprüfung
  • Prüfung nach §36 WpHG (BaFin-Prüfung)
  • Prospektprüfung nach IDW S4 · Prüfung von Umwandlungen 
  • Verschmelzungsprüfung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Prüfung Duales System / Interseroh
  • Prüfung gem. § 53 Abs. 1 HGrG für Unternehmen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten nach IDW S6

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