Prüfung
Wirtschaftsprüfung = objektives Urteil einer externen Prüfung des Vermögens, der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens
Die Wirtschaftsprüfung stellt die formale und sachliche Ordnungsmäßigkeit / Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens / der Unternehmensgeschäftsführung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eines Gesellschaftsvertrages bzw. Satzung dar.
- Gesetzliche und freiwillige
- Abschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung von Reporting Packages
- Reporting und Konzernberichterstattung
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen
- IFRS Umstellungen
Sonderprüfungen und besondere Prüfunge
- Gründungs- und Nachgründungsprüfung
- Prüfung nach §36 WpHG (BaFin-Prüfung)
- Prospektprüfung nach IDW S4 · Prüfung von Umwandlungen
- Verschmelzungsprüfung
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen
- Prüfung Duales System / Interseroh
- Prüfung gem. § 53 Abs. 1 HGrG für Unternehmen
- Prüfung von Sanierungskonzepten nach IDW S6

