Due Diligence

Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“ die eine Bewertung der Übernahmemöglichkeiten eines Zielunternehmens z.B. in Form einer Fusion oder Übernahme darstellt.

 

Geprüft und analysiert werden Chancen und Risiken des Kaufs, Verkaufs oder Börsengang eines Objektes. Nicht nur die finanzielle Situation eines Unternehmens sondern auch Marktbedingungen, Positionierung, Human Ressource etc. werden durchleuchtet.

 

  • Financial Due Diligence
  • Tax Due Diligence
  • Legal Due Diligence



« zurück zu Leistungen

Union AG | Wirtschaftsprüfung | Prüfung | Peer Review | Jahresabschlussprüfung | Due Diligence | Konzernprüfung | Gutachten | öffentliche Hand | Bayreuth | IFRS Umstellungen